Zugewinnausgleich
Kanzlei für Familienrecht Irena Havranek in Erfurt
Eine der wichtigsten Fragen beim Zugewinnausgleich ist, wie das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen gerecht aufgeteilt wird. Das deutsche Familienrecht sieht für diesen Fall den Zugewinnausgleich vor. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass das während der Ehezeit erworbene Vermögen gerecht zwischen den Eheleuten aufgeteilt wird. Dabei wird nicht das gesamte Vermögen aufgeteilt, sondern nur der Zugewinn, also das Vermögen, das während der Ehe hinzugekommen ist.
Besonders wenn einer der Ehepartner während der Ehe ein höheres Einkommen hatte, in Immobilien investiert hat oder ein Unternehmen aufgebaut wurde, kann der Zugewinnausgleich eine große Rolle spielen. Unsere Anwaltskanzlei in Erfurt steht Ihnen mit Fachwissen, Erfahrung und Engagement zur Seite, um Ihre finanziellen Interessen bestmöglich zu schützen und eine gerechte Lösung zu finden.
Was ist die Zugewinngemeinschaft?
Die meisten Ehepaare in Deutschland leben automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern sie nicht durch einen Ehevertrag eine andere Regelung getroffen haben. Doch was bedeutet das genau?
Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass beide Ehepartner am wirtschaftlichen Erfolg der Ehe gerecht teilhaben, insbesondere dann, wenn ein Partner während der Ehezeit kein oder ein geringeres Einkommen hatte, beispielsweise wegen Kindererziehung oder Teilzeitarbeit.
Zugewinnausgleich bei Scheidung: Wer bekommt was?
Sobald die Ehe geschieden wird, kommt es zum Zugewinnausgleich, sofern keine Gütertrennung vereinbart wurde. Der Ausgleich erfolgt in grundsätzlich drei Schritten:
Beispiel für die Berechnung des Zugewinnausgleichs
Nehmen wir an, Ehegatte A hatte bei Eheschließung ein Vermögen von 10.000 Euro und besaß zum Zeitpunkt der Scheidung 100.000 Euro. Der Zugewinn beträgt also 90.000 Euro.
Ehegatte B hatte zu Beginn der Ehe 5.000 Euro und am Ende 30.000 Euro – sein Zugewinn beträgt 25.000 Euro.
Differenz der Zugewinne: 90.000 € – 25.000 € = 65.000 €
Hälfte des Zugewinns: 32.500 €
Ehegatte A muss Ehegatte B 32.500 Euro als Zugewinnausgleich zahlen.
Natürlich muss das Anfangsvermögen indexiert werden und speziell geprüft werden, was tatsächlich in das Anfangsvermögen fällt. Diese genaue Prüfung ist entscheidend, um eine faire und rechtlich einwandfreie Berechnung des Zugewinnausgleichs sicherzustellen.
Was passiert mit Immobilien, Schulden & Erbschaften?
Ihr Anwalt für Zugewinnausgleich in Erfurt
Die Berechnung und Durchsetzung des Zugewinnausgleichs kann kompliziert sein, insbesondere dann, wenn Immobilien, Schulden oder versteckte Vermögenswerte eine Rolle spielen. Eine anwaltliche Beratung hilft Ihnen, Ihre Ansprüche korrekt zu berechnen und durchzusetzen.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Zugewinnausgleich
Was fällt alles unter Zugewinnausgleich?
Der Zugewinnausgleich sorgt für eine gerechte Aufteilung des Vermögens, das Ehepartner während der Ehe erworben haben. Dabei wird das Anfangs- und Endvermögen verglichen, und der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn zahlt einen Anteil an den anderen.
Was wird bei einer Scheidung nicht geteilt?
Bei einer Scheidung bleibt das persönliche Eigentum, das ein Ehepartner vor der Ehe besaß oder während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung erhalten hat, unberührt. Vermögen, das durch Verschwendung oder Schenkungen an Dritte verloren ging, wird nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen.
Wann endet der eheliche Zugewinn?
Der eheliche Zugewinn endet, sobald der Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht und dem anderen Ehepartner offiziell zugestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt werden neue Vermögenszuwächse nicht mehr berücksichtigt.
Ist ein Auto ein Zugewinn?
Ja, ein Auto kann zum Zugewinn zählen, wenn es während der Ehe gekauft wurde. Falls es jedoch vor der Ehe erworben, geerbt oder geschenkt wurde, gehört es nicht zum ausgleichspflichtigen Vermögen
Welche Ausnahmen gibt es bei der Zugewinngemeinschaft?
Durch einen Ehevertrag können bestimmte Vermögenswerte, wie ein Unternehmen oder Erbschaften, vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden. Außerdem gilt der Zugewinnausgleich nicht, wenn die Ehepartner Gütertrennung vereinbart haben.