Viele Eltern verwechseln das Umgangsrecht mit dem Sorgerecht. Während das Sorgerecht regelt, wer wichtige Entscheidungen für das Kind treffen darf (z. B. Schulwahl, medizinische Versorgung), betrifft das Umgangsrecht ausschließlich den persönlichen Kontakt zwischen Kind und Elternteil.
Das Sorgerecht kann entweder gemeinsam oder allein ausgeübt werden. Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach einer Trennung bestehen. Nur in Ausnahmefällen kann ein Elternteil beim Gericht einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen, beispielsweise wenn der andere Elternteil nicht in der Lage ist, verantwortungsvoll für das Kind zu entscheiden.
Das Umgangsrecht hingegen bleibt in den meisten Fällen bestehen, selbst wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält. Nur in besonderen Situationen, z. B. wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann das Gericht den Umgang einschränken oder verweigern.