Arbeitsrecht Überstunden: Das sollten Sie wissen
Im Arbeitsrecht wird auch das Thema der Überstunden und Mehrarbeit behandelt. Viele Arbeitnehmer wissen jedoch nicht, welche Rechte und Pflichten sie haben und was Überstunden von sogenannter Mehrarbeit unterscheidet. Als erfahrene Rechtsanwältin für Arbeitsrecht kenne ich mich mit sämtlichen Gesetzen und Regularien zum Thema Überstunden und Mehrarbeit aus. Falls Sie auf der Suche nach einer professionellen Rechtsberatung sind, melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail. Ich freue mich auf Sie!
Überstunden und die Überstundenregelung im Arbeitszeitgesetz
Ob Sie Überstunden leisten müssen und wie diese abgerechnet und vergütet werden, ist ganz klar im Arbeitszeitgesetz sowie in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Das Arbeitszeitgesetz soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleisten und liefert eine genaue Begriffserklärung für die Arbeitszeit. Diese umfasst die Zeit vom Arbeitsbeginn bis zum -ende. Ruhe- und Pausenzeiten sind davon ausgeschlossen. Laut des Arbeitszeitgesetzes darf die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden. Alles darüber hinaus wird als Überstunden bzw. Mehrarbeit gewertet. Insgesamt ist die Arbeitszeit auf 10 Stunden täglich begrenzt (siehe § 3 ArbZG), es sei denn, es liegen Ausnahmefälle vor. Diese müssen allerdings genau im Arbeitsvertrag angegeben werden. Dazu gehört beispielsweise der Bereitschaftsdienst im Krankenhaus, der auch bis zu 12 Stunden umfassen kann. Überstunden lassen sich daher als die Zeit festlegen, die die im Arbeitsvertrag hinterlegte Arbeitszeit überschreiten.
Wichtige Regelungen zu Überstunden aus dem ArbZG
Die Höchstarbeitszeit beträgt in der Regel 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche.
Überstunden dürfen in Ausnahmefällen vorübergehend angeordnet werden.
Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen die Überstunden ausgezahlt werden.
Arbeitnehmer dürfen maximal 10 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche arbeiten (ausgenommen, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor).
Zu den Ausnahmefällen, in denen die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten werden darf, gehören z. B. Naturkatastrophen oder ein erhöhter Arbeitsanfall. Gerne überprüfe ich mit Ihnen den individuellen Sachverhalt.
Eine gesetzliche Regelung zur Bezahlung oder zum Abfeiern der Überstunden existiert nicht. Lassen die Vereinbarungen sowohl die Bezahlung von Überstunden als auch deren Ausgleich durch Freizeit zu, hat der Arbeitgeber grundsätzlich ein Wahlrecht. Er kann entscheiden, ob die Überstunden im Einzelfall ausbezahlt oder abgefeiert werden. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall kein Mitspracherecht.
In § 7 ArbZG sind, sofern ein Tarifvertrag zwischen den Arbeitsparteien vorliegt oder ein Tarifvertrag in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung für anwendbar erklärt wird, Regelungen enthalten, die die Bezahlung bzw. das Abfeiern der Überstunden regeln.
Allerdings gibt es keinen allgemeinen Rechtssatz, dass Überstunden immer zu vergüten sind. Ist die Vergütung von Überstunden also nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt, sieht die Rechtsprechung zur Klärung einer Vergütungspflicht § 612 Abs. 1 BGB heran. Eine Vergütung gilt hiernach als stillschweigend vereinbart, sofern die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Maßgeblich ist also die sogenannte objektive Vergütungserwartung des Arbeitnehmers. Allerdings darf der Arbeitnehmer auch eine gesonderte Vergütung von Überstunden erwarten, sodass der Arbeitgeber im Regelfall zur Vergütung geleisteter Überstunden verpflichtet ist. Im Übrigen besteht ein Vergütungsanspruch nur dann, wenn die Überstunden durch den Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder zur Erledigung der geschuldeten Arbeiten notwendig gewesen sind.
Die Höhe der Überstundenvergütung ist zumeist in den Arbeits- und Tarifverträgen geregelt. Teilweise werden für Überstunden Zuschläge vereinbart bis zu 25 % bzw. an Sonn- und Feiertagen von 50 %. Ohne eine solche Regelung berechnen sich Überstunden nach dem vertraglich geschuldeten Stundenlohn.
Überstunden und Mehrarbeit: Was müssen Sie beachten?
Sowohl bei Überstunden als auch bei Mehrarbeit handelt es sich um einen Zeitüberschuss. Bei Überstunden entsteht die zusätzliche Arbeitszeit durch eine Überschreitung der vertraglich festgelegten Arbeitszeiten. So leistet ein Mitarbeiter, der vertraglich von Montag bis Freitag 8 Stunden arbeiten muss, Überstunden, wenn er beispielsweise am Wochenende eine Sonderaufgabe von 5 Stunden übernimmt. Von Mehrarbeit ist hingegen die Rede, wenn die tarifliche oder gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird.
Sind Arbeitnehmer verpflichtet, Überstunden / Mehrarbeit zu leisten?
In Deutschland existiert kein Gesetz, das zur Übernahme von Überstunden verpflichtet. Werden in dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung keine Hinweise zur Überstundenregelung genannt, ist der Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten. Ausnahmen gelten nur in Notfallsituationen oder unvorhersehbaren Fällen, die zum Schutz der betrieblichen Interessen oder zur Gefahrenabwehr dienen. In diesen Fällen tritt die Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ein. Grundsätzlich müssen Überstunden auch dann geleistet werden, wenn sie zuvor vereinbart wurden. Zulässig ist auch eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach sich die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers auf die Anordnung von Überstunden erstreckt.
Rechtsberatung zu Überstunden von Fachanwältin in Erfurt
Das Thema Überstunden und die dazugehörigen Gesetze und Regularien können für Laien überfordernd wirken. Schnell tauchen die unterschiedlichsten Fragen auf: Wie unterscheiden sich die einzelnen Begrifflichkeiten? Welche Gesetze zur Überarbeit sind aktuell? Was muss zu den tatsächlichen Überstunden in meinem Arbeitsvertrag festgehalten werden? Als versierte Rechtsanwältin weiß ich genau, worauf Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten müssen. Sichern Sie sich jetzt meine umfassende Unterstützung und lassen Sie uns gemeinsam eine passende Lösung für Ihre offenen Fragen zu Überstunden und Mehrarbeit finden. Nehmen Sie jetzt einfach telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit mir auf und sichern Sie sich einen Termin für eine rechtssichere Erstberatung. Ich freue mich, Sie zu unterstützen.
Häufige Fragen zum Thema Überstunden
Was sind Überstunden?
Bei Überstunden handelt es sich um Arbeitszeit, die über die regulär festgelegte Arbeitszeit hinausgeht. Wer eine typische 40-Stunden-Woche hat, aber z. B. aufgrund von Sonderaufgaben ausnahmsweise unter der Woche oder am Wochenende 3 Stunden länger arbeitet, macht 3 Überstunden.
Was unterscheidet Überstunden von Mehrarbeit?
Überstunden definieren die Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte oder tarifrechtliche regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht und vom Vorgesetzten entweder angeordnet oder geduldet wird. Mehrarbeit ist herkömmlicherweise die Überschreitung einer tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeitgrenze und/oder die Überschreitung gesetzlicher Obergrenzen der Arbeitszeit, wie sie z.B. im Arbeitszeitgesetz enthalten sind.
Wie viele Überstunden müssen geleistet werden?
Ob der Arbeitnehmer Überstunden leisten muss, wird im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgelegt. Ein verpflichtendes Gesetz für die Überstundenleistung existiert nicht.
Wie werden Überstunden abgerechnet?
Überstunden können entweder gesondert vergütet oder in Freizeit umgewandelt werden. Die genaue Abrechnung der Überstunden kann dem zugrundeliegenden Arbeitsvertrag bzw. dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung entnommen werden.
Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer bei Überstunden?
Nach der älteren Rechtsprechung des BAG konnten besser bezahlte Führungskräfte oder leitende Angestellte arbeitsvertraglich dazu verpflichtet werden, ihre gesamte Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Solche Arbeitsverträge enthalten oft die Klauseln, dass etwaige Überstunden mit dem Festgehalt abgegolten sind. Nach aktueller Rechtsprechung sind solche Regelungen rechtlich angreifbar, sie sind je nach den Umständen des Einzelfalls unwirksam. Diese Regelungen sind nach der Kontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen, die solche Regelungen im Allgemeinen darstellen, auch zugunsten von Führungskräften und leitenden Angestellten unwirksam. Eine solche Abgeltungsklausel ist daher nur bei sehr hohen Jahresgehältern und auch dann nur unter der weiteren Voraussetzung rechtswirksam, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit weitgehend frei einteilen kann. Unter diesen Umständen, die selten vorliegen, bezieht sich dann das arbeitsvertragliche Austauschverhältnis (Arbeit gegen Gehalt) nicht auf einzelne Stunden, sondern auf die gesamte (Jahres-) Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, der daher für einzelne Überstunden keine gesonderte bzw. zusätzliche Bezahlung verlangen kann.