Testament
Anwaltskanzlei Irena Havranek
Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zum Erbrecht
Wenn Sie Vermögen haben und Menschen, die Ihnen nahe stehen, sollten Sie sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen. Nur ein gutes Testament oder ein Erbvertrag von einem Spezialisten kann eine gerechte Nachfolge herbeiführen, einen Erbstreit vermeiden und die Belastung der Erben mit Erbschaftsteuer minimieren.
Zudem kann Ihr letzter Wille Ihr Vermögen vor dem Zugriff möglicher Gläubiger, Ex-Partner oder Sozialbehörden schützen.
Jedem sein Testament - diese Typen gibt es:
Einzeltestamente
Unverheiratete Personen können Einzeltestamente errichten und darin von der Erbeinsetzung über Vermächtnisse und Auflagen bis zur Testamentsvollstreckung alles regeln.
Ehegattentestament
Wenn Sie verheiratet sind und zusammen mit Ihrem Ehegatten letztwillig verfügen wollen, können Sie gemeinsam ein Ehegattentestament (z.B. als Berliner Testament) errichten. Das gleiche Recht haben eingetragene Lebenspartner.
Erbvertrag
Soll einer erbrechtlichen Verfügung eine lebzeitige Gegenleistung gegenüberstehen (z.B. Erbeinsetzung gegen Pflegeverpflichtung), kommt ein Erbvertrag in Betracht.
Unternehmertestament
Wer Betriebsvermögen an die nächste Generation weitergibt, benötigt eine letztwillige Verfügung, die den Nachfolger und den Betrieb schützt und die mit einem bestehenden Gesellschaftsvertrag abgestimmt ist. Genau das leistet ein Unternehmertestament.
Geschiedenentestament
Durch geschickte testamentarische Gestaltung können Sie verhindern, dass trotz Scheidung Ihr Ex-Mann oder Ihre Ex-Frau über gemeinsame Kinder noch Zugriff auf Ihr Vermögen erlangen können. Mehr Infos: Geschiedenentestament
Behindertentestament
Für ein behindertes Kind kommen Gestaltungen in Betracht, die den Zugriff des Sozialamts auf die Erbschaft verhindern können.
Testament für den verschuldeten Erben
Ist Ihr Erbe oder Vermächtnisnehmer verschuldet oder droht Insolvenz, droht im Erbfall der Zugriff der Gläubiger. Hier kann die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft oder Testamentsvollstreckung Schutz vor Zwangsvollstreckung bieten.