Anwaltskanzlei Irena Havranek
Scheidungsfolgenvereinbarung: Klarheit in der Trennung
Wenn Sie sich trennen und scheiden lassen möchten, ist es ratsam, sich frühzeitig mit den finanziellen und rechtlichen Aspekten auseinanderzusetzen.
Unser Ziel ist es, den oft gefürchteten „Rosenkrieg“ zu vermeiden.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hilft, wichtige Fragen einvernehmlich zu klären:
Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung, wer zieht aus?
Wer kümmert sich um die Kinder und deren Betreuung?
Wie wird der Hausrat und das gemeinsam erarbeitete Vermögen aufgeteilt?
Wer trägt die gemeinsamen Verbindlichkeiten bei der Bank?
Das Wichtigste zur Scheidungsfolgenvereinbarung:
Definition: Scheidungsfolgenvereinbarungen (auch Scheidungs- oder Trennungsvereinbarungen) regeln die Folgen einer Trennung und Scheidung einvernehmlich.
Einvernehmliche Regelung: Eine einvernehmliche Regelung vermeidet langwierige Streitigkeiten und beschleunigt den Scheidungsprozess.
Gerichtliche Entscheidung: Bei fehlender Einigung muss ein Familiengericht auf Antrag eine verbindliche Regelung treffen.
Mündliche Absprachen: Mündliche Vereinbarungen sind rechtlich nicht durchsetzbar, wenn ein Ehegatte sie später nicht mehr anerkennt.
Formbedürftigkeit: Bestimmte Vereinbarungen, wie der Zugewinnausgleich, erfordern eine notarielle Beurkundung. Bei Missachtung ist die Vereinbarung nichtig.
Gesamtpaket: Eine einzige formbedürftige Scheidungsfolge macht das gesamte Vereinbarungspaket formbedürftig.