Ehescheidung
Eine Scheidung bringt viele Fragen mit sich. Unsere Kanzlei in Erfurt steht Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite, um Sie umfassend zu beraten und zu unterstützen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Schritte und Regelungen im deutschen Familienrecht.
Typischerweise beginnt eine Scheidung mit der räumlichen Trennung der Ehegatten, doch auch ohne diese kann die eheliche Gemeinschaft bereits als aufgelöst gelten, wenn keine persönlichen Beziehungen oder ein gemeinsamer Haushalt mehr bestehen. Eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr ist in der Regel erforderlich, kann aber in Härtefällen verkürzt werden. Nach drei Jahren Trennung ist das Scheitern der Ehe unwiderlegbar.
Wir helfen Ihnen, alle relevanten familienrechtlichen Aspekte wie Unterhalt, Ehewohnung, Hausrat, Vermögensauseinandersetzung und elterliche Sorge zu klären. Für den Scheidungsantrag ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt obligatorisch – als Ihr Scheidungsanwalt in Erfurt bin ich für Sie da.
Wichtige Informationen zur Ehescheidung
I. Ehescheidung
Eine Scheidung ist frühestens nach einem Trennungsjahr möglich. Ausnahmen bei unzumutbarer Härte, wie körperlicher Gewalt, sind selten. Nach einem Jahr Getrenntleben gilt die Ehe als gescheitert.
II. Trennung
Eine räumliche und persönliche Trennung ist notwendig. Dies kann durch Auszug oder durch getrenntes Leben in der Ehewohnung erfolgen. Eine schriftliche Bestätigung der Trennungsabsicht ist zur Beweissicherung hilfreich.
III. Ehescheidungsverfahren
Während des Verfahrens sind wichtige Punkte zu klären:
  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht
  • Kindesunterhalt
  • Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Kosten (Gerichts- und Anwaltsgebühren)
Diese Informationen dienen zur Vorabinformation und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine persönliche Rechtsberatung ist unerlässlich.