Pflichtteil – Ihr Recht im Erbrecht
Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zum Erbrecht: Anwaltskanzlei Irena Havranek.
Der Pflichtteil steht nur den nächsten Angehörigen zu. Es ist wichtig, Ihre Rechte zu kennen und geltend zu machen, da das Nachlassgericht den Pflichtteil nicht automatisch zuspricht.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Kinder
Unabhängig davon, ob sie nichtehelich oder adoptiert sind (§ 2303 BGB).
Ehegatten
Wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls die Ehe noch wirksam bestand.
Eingetragene Lebenspartner
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Sofern der Erblasser keine Kinder hatte.
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Enkel und Urenkel
Nur wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind und deren Eltern nicht mehr leben.
Diese sind nicht pflichtteilsberechtigt.
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Besonderheiten und Berechnung
Berliner Testament und Pflichtteil
Haben Eltern gemeinsam ein Berliner Testament gemacht und damit die Kinder im ersten Schritt enterbt, verlangen diese nach dem Tod des Erblassers eher selten ihren Pflichtteil vom länger lebenden Vater oder der länger lebenden Mutter. Dies kann den überlebenden Elternteil in finanzielle Schwierigkeiten bringen, insbesondere wenn der Nachlass hauptsächlich aus einer Immobilie besteht, die verkauft werden müsste, um den Pflichtteil zu bezahlen.
So hoch ist der Pflichtteil
Wer von der Erbfolge ausgeschlossen ist, dem steht die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu. Bei der Berechnung müssen alle Verwandten berücksichtigt werden, auch die, die von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind (§ 2310 BGB), etwa weil sie erbunwürdig sind, enterbt wurden oder die Erbschaft ausgeschlagen haben. Wer auf sein Erbe in einem Vertrag mit dem Erblasser schon zu dessen Lebzeiten verzichtet hat, wird nicht mitgezählt (§ 2346 BGB).
Rechte geltend machen
Das Nachlassgericht spricht den Pflichtteil nicht automatisch zu. Wer enterbt ist, muss seine Rechte gegenüber den Erben aktiv geltend machen. Eine anwaltliche Beratung ist hier oft unerlässlich.