Arbeitsrecht Lohnzahlung
Im Arbeitsrecht ist das Thema Lohn und Gehalt immer wieder von Relevanz. Was können Arbeitnehmer tun, wenn ihr Arbeitgeber den Lohn zu spät oder sogar gar nicht bezahlt? Wie ist die Lohnfortzahlung bei Urlaub, Krankheit oder an Feiertagen geregelt und welche Hinweise sollten im Arbeitsvertrag zum Gehalt festgehalten werden? Viele wichtige Fragen, die in einer Vielzahl an Gesetzen geregelt werden.
Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt
Als Arbeitnehmer erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Arbeitsentgelt als Gegenleistung für Ihre erbrachte Arbeitsleistung. Im deutschen Sprachgebrauch existieren viele verschiedene Begriffe für dieses Entgelt: Einkommen, Lohn, Gehalt, Verdienst. Früher wurde zwischen Lohn und Gehalt unterschieden: Arbeitern wurde Lohn und Angestellten Gehalt gezahlt. Der Lohn wurde nach Arbeitsstunden berechnet, während das Gehalt eine regelmäßige monatliche Bezahlung darstellte. Dem gegenüber stehen Einkommen und Verdienst, die monetäre oder sachliche Leistungen zur Bezahlung umfassen. Das Arbeitsentgelt wird immer als Brutto-Betrag angegeben und im Arbeitsvertrag festgelegt. Auf die Einnahmen werden Steuern gezahlt, die in der Lohnabrechnung aufgeführt werden. Heute findet die Unterscheidung meist nur noch im Sprachgebrauch statt und ist in Arbeitsverträgen und Gesetzen kaum noch zu finden.
Entgeltmodelle für die Gehaltsabrechnung
Beim Arbeitsentgelt handelt es sich um alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung (§ 14 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch – SGB IV). Für die monatliche Abrechnung existieren verschiedene Entgeltmodelle:
Zeitlohn
Der Arbeitgeber bezahlt einen festen Stundensatz, der als Schicht-, Tages-, Wochen- oder Monatslohn gezahlt werden kann. Zuschläge für Überstunden und besondere Leistungen sind möglich.
Akkordlohn
Das Arbeitsentgelt wird anhand der fertig produzierten Produkte berechnet, die benötigte Zeit ist dabei unerheblich.
Prämienlohn
Für gute Leistungen erhalten einzelne Arbeitnehmer oder die Gemeinschaft zusätzliche monetäre oder sachliche Entlohnungen.
Pauschalentlohnung
Selbstständige erhalten eine einmalige Bezahlung für den erfolgreichen Projektabschluss, unabhängig von der Projektdauer.
Provisionsentlohnung
Neben dem festen Gehalt wird eine Provision nach einem erfolgreich abgeschlossenen Geschäft gezahlt.
Arbeitsrecht Gehalt: Wann müssen Arbeitgeber Lohn zahlen?
Arbeitgeber sind an Fristen zur Lohnzahlung gebunden, die schriftlich im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Laut § 614 BGB ist ein Monatsgehalt nach Ablauf eines Monats zu begleichen. Je nach Arbeitsvertrag kann das der letzte Tag des Monats, der erste Tag des Folgemonats oder auch die Monatsmitte sein. Auch wenn keine Arbeitsleistung erbracht worden ist, muss der Lohn in bestimmten Fällen weiter ausgezahlt werden. Das ist zum Beispiel bei Urlaub, Krankheit oder an Feiertagen der Fall. Diese Lohnfortzahlungen sind im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt, das erstmalig im Jahr 1994 erlassen wurde.
Lohnfortzahlung bei Urlaub
Nach § 1 und 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sind Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn ihrer Mitarbeiter während des Urlaubs weiterzubezahlen. Auch Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Höhe entspricht der normalen Vergütung. Bei variablen Arbeitsstunden dienen die letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt als Berechnungsgrundlage. Sollte der Urlaub aufgrund einer Kündigung nicht mehr angetreten werden können, wird eine Urlaubsabgeltung gezahlt.
Lohnfortzahlung bei Krankheit
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit weiterhin Lohnzahlungen, maximal 6 Wochen, sofern die Krankheit nicht selbstverschuldet ist. Dies gilt auch für Teilzeitkräfte, Minijobber und Werkstudenten, wenn sie länger als 4 Wochen im Unternehmen sind und die Erkrankung unverschuldet während der regulären Arbeitszeit besteht. Dies dient dem Schutz der Arbeitnehmerrechte und der Existenzsicherung.
Lohnfortzahlung an Feiertagen
An gesetzlichen Feiertagen darf nicht gearbeitet werden, der Arbeitgeber muss die eigentlich erbrachte Arbeitsleistung jedoch bezahlen. Dieser Anspruch gilt auch für Aushilfskräfte, Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende, unabhängig von Dauer und Umfang des Arbeitsverhältnisses. Feiertage werden von den Bundesländern angeordnet und unterliegen dem Arbeitsverbot nach § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Kirchliche Feiertage sind davon ausgenommen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht auszahlt?
Arbeitnehmer haben im Arbeitsrecht ein Recht auf Gehalt, auch wenn keine Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht wie besprochen aus, können Arbeitnehmer verschiedene Schritte unternehmen. Zuerst sollte dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist zur Zahlung gesetzt werden. Wird das Gehalt auch 2 Monate später nicht gezahlt, können Arbeitnehmer in bestimmten Fällen ihre Arbeitsleistung verweigern, jedoch nur, wenn dadurch keine unverhältnismäßig großen Schäden entstehen. Als letzter Schritt kann eine Klage vor Gericht helfen. Neben der Nachzahlung der bisherigen Leistungen und Verzugszinsen steht dem Arbeitnehmer auch eine Abfindung zu.
Häufige Fragen und Antworten
Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber keinen Lohn zahlt?
Wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkommt und den Lohn nicht auszahlt, sollte zunächst eine schriftliche Frist auferlegt werden. Kommt der Arbeitgeber dieser Forderung innerhalb von 2 Monaten nicht nach, können Arbeitnehmer in bestimmten Fällen ihre Arbeitsleistung verweigern. Der letzte Schritt ist eine Anklage auf Nachzahlung der Leistungen.
Wird der Lohn im Krankheitsfall weiterbezahlt?
Der Lohn wird auch im Krankheitsfall weiterbezahlt. Die Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitnehmer bereits länger als 4 Wochen Teil des Unternehmens ist und es sich nicht um eine selbstverschuldete Krankheit bzw. Verletzung handelt.
Wird der Lohn bei Urlaub weiterbezahlt?
Dem Arbeitgeber steht eine Lohnfortzahlung bei Urlaub zu. Dieser Anspruch gilt auch für Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte. Während des Urlaubs erhält der Arbeitnehmer Urlaubsentgelt in Höhe seines normalen Gehaltes.
Welche Fristen gelten bei der Lohnzahlung?
Die Lohnzahlung erfolgt häufig am Ende des Monats. Je nach Arbeitsvertrag kann der Lohn auch am 1. Tag des Folgemonats oder in der Mitte des Monats ausgezahlt werden.