Das Kündigungsschutzgesetz soll Arbeitnehmer vor Kündigungen bewahren, die ohne triftigen Grund ausgestellt werden und damit ungerechtfertigt sind. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, Klage beim Arbeitsgericht einzureichen, das dann die Wirksamkeit der Kündigung überprüft. Außerdem sorgt es dafür, dass bei betrieblichen Kündigungen auf die sozialen Faktoren der einzelnen Arbeitnehmer Rücksicht genommen wird.