Im Rahmen einer Trennung oder Scheidung kommt es häufig zur Frage, wer weiterhin für bestehende gemeinsame Schulden aufkommt. Wenn Ehegatten während der Ehe gemeinsam Kredite aufgenommen haben, haften sie in der Regel als Gesamtschuldner. Der sogenannte Gesamtschuldnerausgleich regelt dabei, wie diese Verbindlichkeiten im Innenverhältnis aufgeteilt werden, also, welcher Ehepartner welchen Anteil schultern muss. Als erfahrene Kanzlei für Familienrecht in Erfurt beraten wir Sie kompetent bei allen Fragen rund um Ihre finanziellen Ansprüche nach der Trennung.