Im Gegensatz zu einem Ehevertrag erfolgt die Scheidungsfolgenvereinbarung erst bei einem laufenden Scheidungsverfahren. Grundsätzlich besteht eine freie Wahl der Themenkomplexe, so können beispielsweise Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht aufgenommen werden. Ich erstelle Ihnen eine individuelle Scheidungsfolgenvereinbarung, um eine einvernehmliche Konfliktlösung zu finden.