Ihr Recht auf Auskunft im Erbfall
Als Erbe ist es entscheidend, umfassende Informationen über den Nachlass zu erhalten. Rechtsanwältin Irena Havranek ist Ihre erfahrene Ansprechpartnerin, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Auskünfte bekommen. Nur so können Sie eine fundierte Entscheidung über den Nachlass treffen und mögliche Risiken wie eine Überschuldung frühzeitig erkennen.
Wer ist auskunftspflichtig?
Nach- oder Miterben
Bankinstitute
Erbschaftsbesitzer
Testamentsvollstrecker
Haushaltsangehörige & Pfleger
Betreuer & Bevollmächtigte
Welche Auskünfte können Sie verlangen?
Sie haben Anspruch auf ein vollständiges Nachlassverzeichnis. Dieses sollte alle Aktiva (z.B. Grundstücke, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge) und Passiva (Erblasserschulden, Bestattungskosten) umfassen. Bei Auskunftsansprüchen gegenüber Miterben müssen diese auch lebzeitige Schenkungen und Zuwendungen des Erblassers offenlegen, da diese als fiktiver Nachlass gelten.
Beauftragt der Auskunftspflichtige einen Gutachter, werden die Kosten aus dem Nachlass gezahlt, wodurch Sie indirekt beteiligt sind (§ 2314 Absatz 2 BGB).
Auskunftsrecht auf einen Blick
Umfassende Auskünfte über den Nachlassbestand sind essentiell.
Erkennung einer Überschuldung des Nachlasses.
Auskunft kann von Miterben, Banken, Erbschaftsbesitzern, Testamentsvollstreckern, Haushaltsangehörigen und Betreuern verlangt werden.
Bei Verweigerung können Auskünfte vor dem Nachlassgericht eingeklagt werden.
Auskunftsansprüche verjähren erst nach 30 Jahren.
Ein erfahrener Anwalt hilft bei der schnellen Durchsetzung und rechtssicheren Bewertung.