Im Gegensatz zu einer KĂ¼ndigung, die einseitig erfolgt, ist der Aufhebungsvertrag eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. GemĂ¤ĂŸ § 623 BGB ist die Schriftform zwingend erforderlich, um die Wirksamkeit zu gewährleisten.