Als Arbeitnehmer ist Ihre Hauptleistungspflicht die Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung, außer bei Krankheit, Mutterschutz oder Urlaub. Die Arbeit muss persönlich erbracht werden, und die Treuepflicht verlangt, dass Sie die Interessen des Arbeitgebers wahren. Dazu gehören die Verschwiegenheitspflicht über Betriebsgeheimnisse und das Wettbewerbsverbot, das eine Tätigkeit in einer konkurrierenden Branche während und eventuell nach dem Arbeitsverhältnis untersagt.