Der Kündigungsschutz schränkt die freie Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers ein. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen, die im Gesetz festgelegt sind, dem Arbeitnehmer kündigen kann. Es wird unterschieden zwischen dem allgemeinen Kündigungsschutz und dem besonderen Kündigungsschutz.
Allgemeiner Kündigungsschutz: Dieser Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer, solange es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt oder das Arbeitsverhältnis seit weniger als sechs Monaten besteht.
Besonderer Kündigungsschutz: Der besondere Kündigungsschutz gilt für besondere Arbeitnehmergruppen (z.B. Schwangere, schwerbehinderte Menschen, Betriebsräte, etc.). Bei dem besonderen Kündigungsschutz ist die Betriebsgröße nicht von Bedeutung. Noch mehr Informationen zur Kündigung im Allgemeinen finden Sie hier.