Damit eine Abmahnung im Arbeitsrecht wirksam ist, muss die Vertragsverletzung konkret beschrieben werden. Dazu gehören auch das Datum und die Uhrzeit des Vorfalls. Darüber hinaus muss das abgemahnte Verhalten als klarer Vertragsverstoß genannt und eine Aufforderung ausgesprochen werden, zukünftig derartige Verstöße zu unterlassen. Auch der Hinweis, dass ein erneuter Verstoß zu einer Kündigung führen kann, muss in der Abmahnung zu finden sein.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Abmahnung im besten Fall schriftlich und zeitnah nach dem Fehlverhalten bzw. Vertragsverstoß erfolgen sollte. Im Einzelfall ist es ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um die Gegebenheiten aus rechtlicher Sicht abklären zu lassen.