Abmahnung im Arbeitsrecht: Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Im Berufsleben kann es zu unterschiedlichem Fehlverhalten am Arbeitsplatz kommen, was zu einer mündlichen oder/und schriftlichen Abmahnung führen kann. Dazu zählen unter anderem die Arbeitsverweigerung, wiederholte Unpünktlichkeit, Diebstahl oder Verstöße gegen die vorliegenden Arbeitsanweisungen. Auch allgemeine Verstöße gegen den Arbeitsvertrag können zu einer Abmahnung führen.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nicht nur der Arbeitgeber eine Abmahnung aufsetzen kann. Dem Arbeitnehmer steht es ebenfalls zu, den Arbeitgeber bei Vertragsverstoß abzumahnen.
Wirksamkeit einer Abmahnung
Damit eine Abmahnung im Arbeitsrecht wirksam ist, muss die Vertragsverletzung konkret beschrieben werden. Dazu gehören auch das Datum und die Uhrzeit des Vorfalls. Darüber hinaus muss das abgemahnte Verhalten als klarer Vertragsverstoß genannt und eine Aufforderung ausgesprochen werden, zukünftig derartige Verstöße zu unterlassen. Auch der Hinweis, dass ein erneuter Verstoß zu einer Kündigung führen kann, muss in der Abmahnung zu finden sein.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Abmahnung im besten Fall schriftlich und zeitnah nach dem Fehlverhalten bzw. Vertragsverstoß erfolgen sollte. Im Einzelfall ist es ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um die Gegebenheiten aus rechtlicher Sicht abklären zu lassen.
Funktionen einer Abmahnung
Damit eine formell rechtmäßige Abmahnung vorliegt, müssen insgesamt drei Funktionen erfüllt werden. Dazu gehören die Dokumentations-, Hinweis- und Warnfunktion. Nachfolgend finden Sie genaue Erklärungen zu den drei Funktionen einer Abmahnung.
Dokumentationsfunktion
In der Abmahnung muss genau beschrieben werden, welches Fehlverhalten am Arbeitsplatz vorgefallen ist. Die Beschreibung muss so detailliert sein, dass auch Dritte, unbeteiligte Personen genau nachvollziehen können, was vorgefallen ist.
Einfach formulierte Vorwürfe wie „Sie sind wiederholt unpünktlich zur Arbeit erschienen.“ sind zu ungenau und erfüllen nicht die Dokumentationsfunktion, wodurch keine wirksame Abmahnung vorliegt.
Hinweisfunktion
Das abgemahnte Verhalten muss deutlich als Vertragsverstoß gerügt werden. Zusätzlich muss der Hinweis gegeben werden, dass der Arbeitnehmer zukünftig seine Vertragspflichten zu erfüllen hat.
Warnfunktion
Es muss deutlich gemacht werden, dass der Arbeitnehmer im Falle einer Wiederholung des Fehlverhaltens mit einer Kündigung rechnen muss.
Fehlverhalten am Arbeitsplatz: Gründe für eine Abmahnung
Es gibt viele verschiedene Gründe, die zu einer Abmahnung führen können. Zu den häufigsten Gründen gehören:
Fehlende Krankmeldung
Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz
Arbeitszeitbetrug
Alkoholisiertes Erscheinen am Arbeitsplatz
Verweigerung der Arbeitsleistung
Fehlverhalten gegenüber Kollegen, Kunden und Vorgesetzten
Regelmäßige Unpünktlichkeit
Diebstahl
Die Gründe für eine Abmahnung durch den Arbeitnehmer sehen etwas anders aus. In den meisten Fällen wird die nicht fristgerechte oder ausbleibende Zahlung des Lohns abgemahnt. Auch die Lohnkürzung ohne Grund oder die ausbleibende Zahlung von abgesprochenen Zusatzleistungen können abgemahnt werden. Ein weiterer Abmahnbereich umfasst Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz. Diese können wie auch Diebstahl zusätzlich angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden.
Rechtliche Beratung bei schriftlicher Abmahnung in Erfurt
Sie sind sich unsicher, ob triftige Gründe für eine Abmahnung vorliegen? Gerne unterstütze ich Sie bei der Überprüfung Ihrer Abmahnung und kläre Sie über die rechtlichen Vorgaben auf. Auch bei der Erstellung von Abmahnungen kann ich Sie dank meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin für Arbeitsrecht bestmöglich beraten. Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie mich zu unseren Öffnungszeiten bequem per Telefon an. Für weitere Absprachen können wir auch einen Termin in unserer Kanzlei in Erfurt vereinbaren und uns persönlich über Ihre Fragen zum Thema Abmahnung unterhalten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Abmahnung: Häufige Fragen und Antworten
Was versteht man unter einer Abmahnung?
Eine Abmahnung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer bei Vertragsverstoß ausgesprochen werden. Sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen, wobei die schriftliche Abmahnung aufgrund der Dokumentation und Beweissicherung empfehlenswert ist.
Welche Gründe für eine Abmahnung gibt es?
Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer Abmahnung führen können. Typisch sind Vertragsverletzungen wie regelmäßige Unpünktlichkeit, Diebstahl, Arbeitsverweigerung, fehlende Krankmeldung oder Arbeitszeitbetrug.
Welche Funktionen von Abmahnungen gibt es?
Zu den Funktionen einer Abmahnung gehören die Dokumentations-, Hinweis- und Warnfunktion. Sie müssen klar beschrieben werden, damit es sich um eine formell rechtmäßige Abmahnung handelt.
Wie wirkt sich eine Abmahnung auf den Kündigungsschutz aus?
Hat man bereits eine Abmahnung erhalten und kommt es dann zu einem Wiederholungsfall, kann eine Kündigung folgen. Handelt es sich bei dem Vorfall um ein gravierendes Vergehen, das bereits abgemahnt worden ist, kann sogar eine fristlose Kündigung folgen.